Dachdämmung: Vorschriften, Rechte & Pflichten

Rund um die Wärmedämmung gibt es zahlreiche Dachdämmung Vorschriften. Das in diesem Zusammenhang wichtigste Gesetz ist das Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG 2020. Das Gesetz gilt für alle beheizten oder klimatisierten Gebäude und fokussiert sich vor allem auf die Heizungstechnik und Wärmedämmung. Erfahren Sie in diesem Ratgeberbeitrag, welche Dachdämmungsvorschriften es gibt und welche Rechten und Pflichten Sie bei der Dachdämmung haben.

Dachdaemmung-Vorschriften
Eine der maßgeblichen Stellschrauben ist die Reduzierung der Heizenergie durch fachgerechte Wärmedämmung. 

Inhaltsverzeichnis

Das Gebäudeenergiegesetz im Detail

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ersetzt seit dem 1. November 2020 die Energiesparverordnung (EnEV), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Es soll dabei helfen, den Ausstoß klimaschädlicher Treibhausgase bis zum Jahr 2050 auf ein annähernd klimaneutrales Niveau zu senken.

Neben dem Einbau einer effektiven Heizungsanlage, wie etwa umweltfreundliche Wärmepumpen oder Gasbrennwertheizungen, sind vor allem Dämmungen entscheidend beim langfristigen Einsparen von Energie. Hierbei muss entweder das Dach oder oberste Dachgeschoss gedämmt werden. Letzteres wird vor allem aus Kostengründen dann gemacht, wenn der Dachboden unbewohnt ist. Sobald der Dachboden ausgebaut wird, muss das Dach entsprechend nachträglich gedämmt werden.

Doch aufgepasst, die GEG sieht stets einen Mindestwärmeschutz vor, der in jedem Fall gewährleistet sein muss. Andernfalls muss eine Dämmung erfolgen. Das Dach muss nach DIN 4108-2 mindestens einen Wert von 1,20 m²K/W aufweisen. Die oberste Geschossdecke dagegen einen Mindestwärmeschutz von R=0,90 m²K/W. 

Mit Wärmedämmung zum Energieausweis

Der Energieausweis stellt in diesem Zusammenhang ein wichtiges Instrument dar. Mithilfe des Energieausweises werden Gebäude gemäß der GEG hinsichtlich ihres Energiebedarfs klassifiziert. Die Ausstellung ist bei Neubau, Änderung oder Erweiterung von Gebäuden verpflichtend. Möchten Sie Ihr Gebäude verkaufen oder vermieten, müssen Sie dem Käufer bzw. Mieter den Energieausweis spätestens beim Besichtigungstermin zugänglich machen. In vielen Online-Portalen ist der Energieausweis samt Effizienzklasse und Energiewert auch direkt in der Anzeige angegeben.

Der Energieausweis hat eine Effizienzklassen-Skala von A+ bis H. Die Klassen A und A+ liegen über dem Neubaustandard. Darunter fallen Niedrigenergiehäuser, Passivhäuser etc. Neubauten müssen mindestens die Anforderungen für Klasse C erfüllen. Der Energieverbrauch liegt hier bei 75 bis 100 kWh/(m²·a) jährlich.

Bei einem Neubau sollten Sie nach Möglichkeit nicht nur den Mindeststandard erreichen. Diese Standards können mit der Zeit veralten und eine erneute Sanierung erfordern. Zudem erhalten Sie mehr Fördergelder, wenn Sie direkt die Effizienzklasse B oder höher anstreben.

Energieausweis-Haus

Energiebedarfsausweis und Energieverbrauchsausweis: Wo liegt der Unterschied?

Bei der Erstellung eines Energieausweises zur Bewertung des Bedarfs an Heizenergie wird zwischen Energiebedarfsausweis und Energieverbrauchsausweis unterschieden:

Energiebedarfsausweise:

  • Erfassen den tatsächlich anfallenden Energiebedarf
  • Sind im Vergleich zu Verbrauchsausweisen teurer und aufwändiger zu erstellen
  • Bei Neubauten muss seit 2014 jeder Eigentümer einen solchen Energiebedarfsausweis vorzeigen können

Energieverbrauchsausweise:

  • Werden in der Regel für Bestandsbauten erstellt
  • Wenn diese vermietet oder verkauft werden sollen
  • Zur Information von Mietern über den zu erwartenden Energiebedarf
    Beantragung steht jedem Hauseigentümer frei

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Dachdämmung Vorschriften am Steildach und am Flachdach

Grundsätzlich wird in dem Gesetzeswerk zwischen einer Wärmedämmung am Steildach und am Flachdach unterschieden. Bei einem Steildach werden die Dämmstoffe im Rahmen einer Untersparrendämmung, Zwischensparrendämmung oder Aufsparrendämmung (auch oft genannt Aufdachdämmung) angebracht. Der als U-Wert bezeichnete Wärmedurchgangskoeffizient darf dabei den Höchstwert von 0,24 W/(m²*K) nicht überschreiten. Das bedeutet, dass bei einem Temperaturunterschied von einem Grad maximal 0,24 Watt an Wärmeenergie pro Quadratmeter verlorengehen dürfen. Wenn Dämmmaßnahmen an einem Flachdach durchgeführt werden, beträgt der maximale U-Wert sogar nur 0,20 W/(m²*K). Bei Dachflächenfenstern gilt ein Wert von 1,40 W/(m²*K).

Eine Ausnahme gilt jedoch für die Zwischensparrendämmug. Hier reicht die maximal mögliche Dicke der Dämmung mit einer Wärmeleitfähigkeit von höchstens λ = 0,035 W/(m·K)) aus, wenn aufgrund der baulichen Bedingungen der Platz zwischen den Sparren begrenzt ist. Dies kann auch bei gewissen anderen Dämmarten der Fall sein, wie etwa bei einer Einblasdämmung oder bei Naturdämmstoffen. In solchen einem Fall beträgt der maximale Wert der Wärmeleitfähigkeit λ = 0,045 W/(m·K).  

In Bezug auf die Dämmung der obersten Geschossdecke schreibt die EnEV vor, dass die Pflicht zum Dämmen über den Mindestwärmeschutz gemäß der Norm DIN 4108-2 definiert wird. Wenn der dort definierte Dämmstandard nicht erfüllt ist, muss entweder die oberste Geschossdecke oder das komplette Dach gedämmt werden.

Vorschriften-Dachdaemmung

Darum ist die Dämmung so wichtig

Insbesondere die Dachdämmung hat entscheidenden Einfluss auf die Gebäudeenergiebilanz und die daraus resultierenden Heizkosten. Ein ungedämmtes Dach nach veralteten Standards verursacht nicht nur signifikante Wärmeverluste und entsprechend hohe Heizkosten, sondern trägt auch maßgeblich zur Emission klimaschädlicher Gase wie CO₂ bei. Diese entstehen bei der Verbrennung fossiler Ressourcen wie Öl oder Erdgas im Heizkessel des Gebäudes. Durch die Investition in eine Dachbodendämmung können Sie also nicht nur Heizkosten sparen, sondern auch einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz leisten.

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